Der klassische Pfandkredit...
...ist die richtige Wahl, wenn Sie einen kurzfristigen finanziellen Engpass überbrücken wollen, aber ihre Wertgegenstände gerne wieder zurückerhalten möchten.
Hierbei werden die vorgelegten Gegenstände durch unsere erfahrenen Mitbarbeiter bewertet. Lediglich gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises wird der ermittelte Kreditbetrag sofort und ohne Vorabkosten in bar ausgezahlt.
Ihre Daten unterliegen bei uns striktem Datenschutz und sämtliche Auskünfte werden ausschließlich an Sie erteilt. Ihre Wertgegenstände werden während der Beleihungszeit unter strengen Sicherheitsbedingungen verwahrt und können während der gesamten Laufzeit von 4 Monaten innerhalb der Geschäftszeiten ausgelöst werden.
Was kann bei uns beliehen werden:
+ GOLD-, SILBER-; PLATINSCHMUCK: in Einzelfällen ggf. Eigentumsnachweis erforderlich
+ UHREN div. Marken: bei hochwertigen Uhren nur mit Rechnung und Zertifikat
+ hochwertiges PORZELLAN (Meissen, KPM, Hutschenreuter, Nymphenburd, Herend..)
+ div. MUSIKINSTRUMENTE
+ hochwertige WERKZEUGMASCHINEN: mit Rechnung und gereinigt
+ DESIGNER-TASCHEN (mit Zertifikat und Rechnung)
weitere Gegenstände auf Anfrage!
Bei uns NICHT beleihbar:
- Kraftfahrzeuge aller Art oder deren Briefe
- Fahrräder
- Computer, Laptop´s, Tablets
- SMARTPHONES
- Bücher
- Gemälde oder andere Kunstgegenstände
- Teppiche oder andere Möbel
- Briefmarkensammlungen
- Pelze u.a. Bekleidung
Die Kosten
Die Kosten für einen Pfandkredit sind deutschlandweit gesetzlich geregelt und sind daher in jedem Leihhaus bis zu einem Leihbetrag von 300.-€ gleich.
Sie belaufen sich z.B. für eine Darlehenssumme von 100.- € auf 3,50 € pro angefangenen Monat ab Abschlusstag. Gerne informieren wir sie vorab individuell.
Nach Rückzahlung des Darlehens und der angefallenen Zinsen und Gebühren erhalten sie ihr Pfand umgehend zurück. Es entstehen keine weiteren Kosten!
Können oder wollen Sie das Pfand nach Ablauf der Frist noch nicht wieder einlösen, reicht es aus, die bis dato angefallen Kosten zu bezahlen (Ausnahme: technische Geräte!) und sie erhalten einen neuen Vertrag, der Ihnen wieder eine Frist von 4 Monaten gewährt. Des weiteren besteht auch immer die Möglichkeit den Darlehensbetrag schrittweise und flexibel abzutragen.
Gerne beraten wir Sie hierzu!
VERSTEIGERUNGEN
Werden Pfänder nach Ablauf der Frist nicht ausgelöst oder erneuert, sind wir gesetzlich verpflichtet, diese zu versteigern. Auch hierbei werden natürlich keinerlei Daten des Verpfänders bekanntgegeben.
Die Versteigerungen sind öffentlich, d.h. jeder darf grundsätzlich mitsteigern.
Auf den Zuschlagspreis wird kein Aufgeld aufgeschlagen!
NÄCHSTE VERSTEIGERUNG:
Dienstag, den
05.11.24
- NEUER VERSTEIGERUNGSORT -
BÜRGERHAUS KALK
KALK-MÜLHEIMER-STR. 58
Besichtigung ab 8.00Uhr